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Branntwein

Die Branntwein Definition

Der Name Branntwein war ursprünglich aus der Bezeichnung „ein Brand (= Destillat) aus Wein“ abgeleitet worden. Dies hat sich aber im Lauf der Zeit geändert. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich dann der Name nach und nach auch durchgesetzt zur Bezeichnung anderer alkoholischer Getränke mit höherem Alkoholgehalt, der durch Destillation gewonnen wurde. Alkoholische Getränke, die ausschließlich durch Destillation von Wein gewonnen werden, werden heute als Weinbrand bezeichnet. Somit ist Branntwein ein Oberbegriff, der für alle Spirituosen gilt, die durch Brennen bzw. Destillieren hergestellt wurden. Unter den Oberbegriff fallen also auch Produkte, die z. B. aus Obst oder aromatisierten Destillaten hergestellt wurden. Voraussetzung war dabei ursprünglich, dass als Branntwein bezeichnete Destillate mindestens 15 Vol.-% Alkoholkonzentration aufweisen.

Die Branntwein Regelung

Inzwischen ist die Verwendung der Definition europaweit durch die EU geregelt. Danach beträgt der Mindestalkoholgehalt von Branntwein 37,5 Vol.-%. und der Höchstalkoholgehelt maximal 86 Vol.-%. Wie alles, was die EU-Komission regelt, werden auch noch eine Menge weiterer Parameter definiert. Dazu gehört u. a., dass die Spirituose einen Konzentration an flüchtigen Bestandteilen aufweist, die mindestens 125 g/hl r. A. beträgt. Der Höchstgehalt an Methanol darf bei 200 g/hl r. A. liegen. Die EU-Verordnung ist in 46 Kategorien gegliedert, die verschiedene Spirituosen definieren. Branntwein ist eine davon.